Neue EU-Verordnung für das Reisen mit Heimtieren
In der EU gelten ab 29. Dezember 2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren. Die neue Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des europäischen Parlaments und des Rates ist am 12. Juni in Kraft getreten und hebt die dem Reiseverkehr mit Heimtieren seit Mai 2003 zugrundeliegende Verordnung (EG) Nr. 998/2003 auf. Die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission ist am 18. Juli in Kraft getreten und gilt ebenfalls ab 29. Dezember 2014.
Die neuen Heimtierausweise enthalten neben einer Laminierung kleine Veränderungen, auf die man sich zu gegebener Zeit einstellen muss, so muss z. B. das Datum vollständig mit vierstelliger Jahreszahl eingetragen werden. Die Tätowierungsstelle ist ggf. anzugeben. Das Datum der Ablesung der Kennzeichnung wird als Alternative zum Kennzeichnungsdatum offiziell anerkannt. Die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes (mit E-Mail-Adresse!) sind einzutragen. Bei Tollwut-Erstimpfung (oder nach Ablauf der Gültigkeit von Wiederholungsimpfungen) ist einzutragen, ab wann die Impfung gültig ist. Die Angaben zum Besitzer sind von diesem zu unterschreiben. Weiter Infos finden Sie auch auf den Seiten des bpt-Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V.