Homologation des Titels
„Schweizer Jugend-Schönheits-Champion“ der SKG
7.6 Hunde, die in der Jugend-Klasse (9 bis 18 Monate) drei Jugend-CAC unter mindestens zwei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen gemäß Art. 1.1 und Art. 1.21 AR erhalten haben, davon mindestens eines an Ausstellungen gemäß Art. 1.11 AR.
Der Titel „Schweizer Jugend-Schönheits-Champion“, kann auch einem Hund verliehen werden, dessen von der FCI anerkannte Abstammungsurkunde nicht drei vollständige Ahnengenerationen aufweist.