Der Titel „Österreichischer Champion" (ÖCH)
für Rassen ohne Arbeitsprüfung wird auf Antrag des Eigentümers vom ÖKV (Österreichischer Kynologen Verband) dem Hund zuerkannt, der auf vier internationalen Hundeausstellungen in Österreich das CACA unter mindestens drei verschiedenen Richtern erworben hat.
Zwischen der ersten und der letzten Zuerkennung des CACA muss mindestens ein Jahr liegen.
Zwei CACA können auch auf nationalen Ausstellungen oder Klubsiegerschauen mit CACA Vergabe in Österreich erworben werden. Bereits ernannte „Österreichische Champion" (Championklasse obligat bis zum vollendeten 8. Lebensjahr) scheiden vom weiteren Wettbewerb um den ÖCH aus und die Anwartschaft geht an den Hund mit CACA-Reserve über.
CACA und CACA – Reserve: Bei Internationalen und Nationalen Ausstellungen, die unter dem Schutz des ÖKV stehen, sowie bei dem vom Vorstand des ÖKV diesbezüglich geschützten Zuchtschauen (Klubsiegerschauen) kann auch die „Anwartschaft auf das Nationale Championat für Schönheit (CACA)" des ÖKV ausgeschrieben werden.
Das CACA (Certificat d'Aptidude au Championat d'Autriche de Beauté):
Zeugnis über die Anwartschaft auf das Österreichische Championat für Schönheit kann vom Richter dem mit „Vorzüglich 1" bewerteten Hund aus der Offenen-, der Zwischen- der Gebrauchshundeklasse, Championklasse und der Ehrenklasse sowohl an Rüden, als auch an Hündinnen verliehen werden.
Das CACA-Reserve kann für den nächsten, mit „Vorzüglich 2" bewerteten Hund vergeben werden, wenn der Richter überzeugt ist, dass dieser Hund für das CACA in Betracht käme, wenn der CACA-Hund nicht anwesend wäre.
Bestätigte ÖCH müssen in der Championklasse starten.