Internationaler Champion

Durchführungsbestimmung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“
Internationaler Champion

Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) stellt für alle endgültig anerkannten Rassen den Titel „Internationaler Champion" (oft auch Internationaler Schönheits-Champion genannt) in Wettbewerb. Die Anwartschaften – genannt CACIB ("Certificat d'Aptitude au Championat International de Beauté") – für diesen Titel können nur auf Internationalen Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden.

Vergabebedingungen lt. VDH:

Vergabe des CACIB
(nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der Gebrauchshundklasse möglich, Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Vom Zuchtrichter kann vorgeschlagen werden:

CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit „Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate.

CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens „Vorzüglich II“ bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstag mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstag bereits den Titel „Internationaler Champion“ von der FCI zuerkannt bekommen hatte. Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels „Internationaler Champion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.

Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ für Hunde ohne Arbeitsprüfung:
Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Zuchtrichtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.

Zuerkennung des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“
Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  1. Auflistung der vier bzw. zwei erworbenen CACIB-Anwartschaftsnachweise mit jeweiliger Angabe des Ausstellungsortes/-landes, des Ausstellungsdatums, des Zuchtrichters und der Katalognummer;
  2. Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes

Gebühren:
Bestätigung Int. Champion                          40,– Euro

Stand 15.04.2012
Diese durch den VDH-Vorstand am 15.04.2012 beschlossene Durchführungsbestimmung wurde an die Mitgliedsvereine per Rundschreiben bekannt gegeben und ist zum 6.8.2012 in Kraft getreten.