Deutscher Champion (KTR)
Auf den Sonder- und Spezialzuchtschauen des KTR kann der Richter vorschlagen:
Für das CAC:
den besten Rüden und die beste Hündin einer Rasse aus der Zwischen-, Offenen und der Championklasse, wenn diese mit „Vorzüglich 1“ bewertet und wirklich hervorragend sind, unabhängig von der Zahl und dem Alter der gemeldeten Hunde.
Für das CAC-Reserve:
den zweitbesten Rüden und die zweitbeste Hündin einer Rasse aus der Zwischen-, Offenen und der Championklasse, wenn auch sie mit „Vorzüglich“ bewertet und wirklich hervorragend sind. Der CAC-Reserve-Hund kann aufrücken und das CAC zuerkannt bekommen, wenn am Ausstellungstag der CAC-Hund schon im Besitz des Titels „Deutscher Schönheitschampion“ ist.
Für die Zuerkennung des Titels:
„Deutscher Schönheits-Champion“ muss ein Hund vier bestätigte CAC Anwartschaften erworben haben, davon muss die Mehrzahl von KTR-Sonder- bzw. Spezialzuchtschauen sein. Es werden CAC-Anwartschaften von anderen VDH-Vereinen bzw. neutrale CAC Anwartschaften von VDH-Ausstellungen anerkannt. Zwischen dem ersten und dem letzten CAC muss mindestens ein Zeitabstand von einem Jahr liegen.
Zwei CAC können durch vier CAC-Reserve ersetzt werden. Die Anwartschaften müssen von mindestens drei verschiedenen Richtern zuerkannt sein."